RECHTSAKT: Beschluss 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktobre 2006 über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität - PROGRESS [Amtsblatt L 315 vom 15.11.2006]
ZUSAMMENFASSUNG
Bislang wurden die Maßnahmen der Gemeinschaft in den Bereichen Beschäftigung, soziale Eingliederung und Sozialschutz, Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und des Nichtdiskriminierungsgrundsatzes durch verschiedene Aktionsprogramme unterstützt.
Im Interesse der Kohärenz und Wirksamkeit hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, diese Programme in einem einzigen Rahmenprogramm mit der Bezeichnung PROGRESS zusammenzufassen.
ALLGMEINE ZIELE
Mit dem Programm werden sechs Ziele verfolgt:
Verbesserung der Kenntnisse und des Verständnisses der Situation in den Mitgliedstaaten durch Analyse, Bewertung und genaue Überwachung der Maßnahmen
Förderung der Entwicklung statistischer Instrumente und Methoden sowie gemeinsamer Indikatoren
Unterstützung und Überwachung der Umsetzung von Rechtsvorschriften und strategischen Zielen
Förderung von Netzarbeit und des wechselseitigen Lernens sowie Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren auf EU-Ebene
Sensibilisierung der Stakeholder und der Öffentlichkeit für die EU-Strategien in den Bereichen Beschäftigung, soziale Eingliederung und Sozialschutz, Arbeitsbedingungen, Bekämpfung von Diskriminierungen und Förderung der Vielfalt sowie Gleichstellung von Männern und Frauen
Verbesserung der Fähigkeit der wichtigsten EU-Netze zur Förderung und Unterstützung von EU-Strategien
STRUKTUR: TÄTIGKEITSBEREICHE UND ARTEN VON MASSNAHMEN
Das Programm umfasst fünf Abschnitte:
Beschäftigung
Sozialschutz und soziale Integration
Nichtdiskriminierung und Vielfalt
Gleichstellung der Geschlechter
Das Programm finanziert folgende Arten von Maßnahmen:
Analytische Aktivitäten
Aktivitäten in den Bereichen wechselseitiges Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung
Unterstützung der Hauptakteure: Beteiligung an den Betriebskosten der wichtigsten EU-Netze, Organisation von Arbeitsgruppen, Finanzierung von Schulungsseminaren, Netzarbeit von Fachorganisationen auf EU-Ebene, Finanzierung von Beobachtungsstellen, die auf EU-Ebene tätig sind, Austausch von Mitarbeitern der nationalen Behörden und Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen
Für jeden Abschnitt legt das Programm eine Reihe operationeller Zielvorgaben fest.
Beschäftigung
Dieser Abschnitt unterstützt die Durchführung der Europäischen Beschäftigungsstrategie durch
Verbesserung des Verständnisses der Beschäftigungssituation, vor allem durch Analysen und Studien sowie die Entwicklung von Statistiken und Indikatoren;
Überwachung und Bewertung der Umsetzung der europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen sowie Analyse der Interaktion zwischen Europäischer Beschäftigungsstrategie und anderen Politikbereichen;
Austausch über Strategien und Verfahren sowie Förderung des wechselseitigen Lernens im Kontext der Europäischen Beschäftigungsstrategie;
Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte, u. a. bei regionalen und lokalen Akteuren und den Sozialpartnern.
Sozialschutz und soziale Integration
Dieser Abschnitt unterstützt die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Integration durch
Verbesserung des Verständnisses der Aspekte der Armut und der Strategien im Bereich Sozialschutz und soziale Integration, vor allem durch Analysen und Studien sowie die Entwicklung von Statistiken und Indikatoren;
Überwachung und Bewertung der Anwendung der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Integration sowie Analyse der Interaktion zwischen dieser Methode und anderen Politikbereichen;
Austausch über Strategien und Verfahren sowie Förderung des wechselseitigen Lernens im Kontext der Strategie zur Förderung des Sozialschutzes und der sozialen Integration;
Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte, u. a. bei NRO sowie regionalen und lokalen Akteuren;
Entwicklung der Fähigkeit der wichtigsten EU-Netze (etwa der nationalen Experten oder der NRO), die politischen Ziele der EU zu verfolgen.
Arbeitsbedingungen
Dieser Abschnitt unterstützt die Verbesserung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, durch
Verbesserung des Verständnisses der Situation in Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen, vor allem durch Analysen und Studien sowie die Entwicklung von Statistiken und Indikatoren und durch die Bewertung der Auswirkungen der bestehenden Rechtsvorschriften, Strategien und Verfahren;
Unterstützung der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich des Arbeitsrechts durch verstärkte Überwachung, Schulung der Angehörigen von Rechtsberufen, Erstellung von Leitfäden und Netzarbeit von Fachorganisationen;
Initiierung von Präventivmaßnahmen und Förderung einer Präventionskultur im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;
Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte über die wichtigsten Herausforderungen und politischen Aufgaben in Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen.
Nichtdiskriminierung und Vielfalt
Dieser Abschnitt unterstützt die wirksame Anwendung des Grundsatzes des Diskriminierungsverbots und fördert dessen Berücksichtigung bei den EU-Strategien durch
Verbesserung des Verständnisses der Situation in Zusammenhang mit Diskriminierungen, vor allem durch Analysen und Studien und die Entwicklung von Statistiken und Indikatoren sowie die Bewertung der Auswirkungen von bestehenden Rechtsvorschriften, Strategien und Verfahren;
Unterstützung der Anwendung der Antidiskriminierungsrechtsvorschriften der EU durch verstärkte Überwachung, Schulung der Angehörigen von Rechtsberufen und Netzarbeit von Fachorganisationen, die im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierungen tätig sind;
Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte über die wichtigsten Herausforderungen und politischen Aufgaben in Zusammenhang mit Diskriminierungen sowie Einbeziehung des Diskriminierungsverbots in alle EU-Strategien;
Entwicklung der Fähigkeit der wichtigsten EU-Netze (etwa der nationalen Experten oder der NRO), die politischen Ziele der EU zu verfolgen.
Gleichstellung der Geschlechter
Dieser Abschnitt unterstützt die wirksame Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter und fördert das Gender-Mainstreaming in EU-Strategien durch
Verbesserung des Verständnisses der Situation in Zusammenhang mit der Gleichstellungsproblematik und dem Gender-Mainstreaming, vor allem durch Analysen und Studien sowie die Entwicklung von Statistiken und Indikatoren und durch die Bewertung der Auswirkungen der bestehenden Rechtsvorschriften, Strategien und Verfahren;
Unterstützung der Anwendung der Rechtsvorschriften der EU im Bereich der Geschlechtergleichstellung durch verstärkte Überwachung, Schulung der Angehörigen von Rechtsberufen und Netzarbeit von Gleichstellungsstellen;
Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und Förderung der Debatte über die wichtigsten Herausforderungen und politischen Aufgaben in Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter und dem Gender-Mainstreaming;
Entwicklung der Fähigkeit der wichtigsten EU-Netze (etwa der nationalen Experten oder der NRO), die politischen Ziele der EU zu verfolgen.
ZUGANG ZUM PROGRAMM UND BETEILIGUNG VON DRITTLÄNDERN
Teilnahmeberechtigt sind alle öffentlichen und/oder privaten Stellen, Einrichtungen und Akteure, insbesondere
die Mitgliedstaaten,
die öffentlichen Arbeitsverwaltungen,
die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften,
in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehene Fachorganisationen,
die Sozialpartner,
auf EU-Ebene organisierte Nichtregierungsorganisationen,
Universitäten und Forschungsinstitute,
Bewertungssachverständige,
die nationalen statistischen Ämter,
die Medien.
Die EFTA-/EWR-Länder, die mit der EU assoziierten Kandidatenländer sowie die westlichen Balkanländer, die in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eingebunden sind, können sich ebenfalls am Programm beteiligen.
VERFAHREN FÜR DIE BEANTRAGUNG EINER FINANZHILFE
Die Maßnahmen können wie folgt finanziert werden:
im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags im Zuge einer Ausschreibung;
durch eine Bezuschussung eines Teils der Kosten im Anschluss an eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. In diesem Fall beläuft sich der Kofinanzierungsbetrag der EU in der Regel auf höchstens 80 % der Gesamtkosten des Empfängers der Finanzhilfe.
FINANZIERUNG
Der Finanzrahmen beträgt 743 Millionen EUR für den Zeitraum 2007-2013. Bei der Aufteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Abschnitte sind nachstehende Mindestsätze zu berücksichtigen:
Beschäftigung: 23 %
Sozialschutz und soziale Integration: 30 %
Arbeitsbedingungen: 10 %
Nichtdiskriminierung und Vielfalt: 23 %
Gleichstellung der Geschlechter: 12 %
Die restlichen 2 % sind zur Deckung der Kosten für die Programmverwaltung vorgesehen.
VEREINFACHUNG
Der vorgeschlagene Ansatz trägt dazu bei, die wesentlichen Ziele - Vereinfachung der Instrumente in rechtlicher und managementbezogener Hinsicht sowie Straffung der Haushaltsstrukturen - zu erreichen.
Bei der Durchführung des Programms wird die Kommission von einem einzigen Programmausschuss anstatt wie vorher von vier Ausschüssen unterstützt.
BEGLEITUNG UND BEWERTUNG
Von der Kommission werden jährliche Tätigkeitsberichte erstellt, die dem Programmausschuss übermittelt werden. Zudem erfolgt zur Halbzeit eine Bewertung des Programms. Ein Jahr nach Programmende wird von der Kommission mit Unterstützung externer Experten eine Ex-post-Bewertung des gesamten Programms durchgeführt, um die Auswirkungen der Ziele des Programms und seines zusätzlichen Nutzens auf EU-Ebene zu ermitteln.
HINTERGRUND
In ihrer Mitteilung „Unsere gemeinsame Zukunft aufbauen - Politische Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten Union - 2007-2013 " bezeichnete die Kommission die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda als wesentliches Element, das dazu beiträgt, das Ziel Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung zu erreichen.
Zur Verwirklichung der Ziele von Lissabon stützt sich die sozialpolitische Agenda auf eine Kombination von Instrumenten, wie Rechtsvorschriften, offene Koordinierungsmethode, europäischer sozialer Dialog sowie den Europäischen Sozialfonds und eine Reihe weiterer Finanzinstrumente, die unmittelbar von der Kommission verwaltet werden.
PROGRESS wird dem Bestreben der Kommission um Vereinfachung und Rationalisierung der Finanzinstrumente in den Bereichen Beschäftigung und Sozialpolitik gerecht.
BEZUG
| Rechtsakt | Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens | Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten | Amtsblatt |
|---|---|---|---|
Beschluss 1672/2006/EG | 1.1.2007 - 31.12.2013 | - | ABl. L315 vom 15.11.2006 |
Letzte Änderung: 20.3.2007